Sonderprogramm des Landes für Nachbarschaftshilfe. Antragstellung ab sofort möglich
Das Land NRW stellt zur Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise über eine Million Euro bereit. Mit der Förderung soll insbesondere die Arbeit und Hilfsangebote der Nachbarschaftsinitiativen und Vereine vor Ort unterstützt werden, die mit ihren Aktionen vor allem Seniorinnen und Senioren, erkrankten und in Quarantäne befindlichen Menschen helfen. Bocholter Inititativen und Vereine können sich ab sofort bei der Freiwilligen-Agentur Bocholt melden.
Der Kreis Borken erhält von den Landesmitteln insgesamt 20.000 Euro, davon entfallen auf Bocholt 3.836 Euro. Aus diesem Betrag können entstandene oder künftig entstehende Kosten erstattet werden. Hierzu zählen beispielsweise
- Material für das Nähen von Behelfsmasken,
- Anschaffung von Schutzkleidung,
- Erstattung von Fahrtkosten oder
- Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit.
Berücksichtigt werden können entstandene Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab dem 24. März 2020. “Somit sind auch Kosten abgedeckt, die bereits angefallen sind und für die z.B. ein Verein oder eine Organisation bereits in Vorleistung getreten ist”, erklärt Rainer Howestädt, Leiter der Freiwilligen-Agentur Bocholt.
Formlose und unbürokratische Abwicklung in Bocholt
Der Fachbereich Soziales mit seiner Servicestelle der Freiwilligen-Agentur übernimmt vor Ort die Verteilung der Fördermittel.
Private Initiativen, Vereine und Organisationen, die für die Ausübung von Hilfsangeboten für Personen, die zur Risikogruppe gehören, Gelder vorgestreckt haben oder noch offene Rechnungen haben, können diese Ausgaben per E-Mail oder per formloses Anschreiben an die Freiwilligen-Agentur mit einer kurzen Begründung der Ausgaben bei der FWA anmelden. Beizufügen ist ein Beleg über die Ausgaben (Quittungen, Kassenbons, Rechnungen, Konto-Auszug als Foto oder sonstiger Datei).
Frist: 12. September
Die Ausgaben können bis zum 12. September geltend gemacht werden. Anschließend wird geprüft, ob die angemeldeten Beträge aus der Fördersumme in voller Höhe erstattet werden können oder nur eine anteilige Erstattung möglich ist. Bis Ende Oktober 2020 sollen dann die erstattungsfähigen Beträge an die Initiativen und Vereine ausgezahlt werden.
Sollten nicht alle Städte im Kreis Borken die anteiligen Fördermittel des Landes abrufen und Bocholt somit einen etwas höheren Betrag erhalten, kann bis zum 31. Dezember 2020 eine weitere Auszahlung von Geldern erfolgen.
Kontakt
Freiwilligen-Agentur Bocholt
Langenbergstraße 18
46397 Bocholt
E-Mail-Adresse: ehrenamt@mail.bocholt.de
Für Auskünfte steht der Leiter der Freiwilligen-Agentur, Rainer Howestädt, unter Tel. 02871 953-503 zur Verfügung.