Eingetragene Vereine können die Kosten einer öffentlichen Veranstaltung bis zu einer Höhe von 5.000 Euro bezuschussen lassen.
Informationen zum Förderprogramm:
Gegenstand der Förderung ist eine einmalige Zuwendung an eingetragene Vereine als Beitrag zur Deckung von Ausgaben, die mit der Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung in 2021 unter Einhaltung der jeweils geltenden Corona-Schutzmaßnahmen zusammenhängen.
Es handelt sich um eine Festbetragsfinanzierung mit grundsätzlich 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Dabei darf die Zuwendung nicht höher sein als die Differenz der förderfähigen Gesamtausgaben abzüglich der projektbezogenen Einnahmen. Der Festbetrag darf dabei jedoch grundsätzlich 5.000 Euro nicht über- und 500 Euro nicht unterschreiten.
Das Programm ist mit gesamt 54 Mio. € hinterlegt. Eine Antragstellung erfolgt online bei der Bezirksregierung Münster.
Den Link zur Online-Antragstellung, nähere Informationen zum Förderprogramm sowie Kontaktdaten für Nachfragen finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung Münster unter
Ein Auszug aus dem Vereinsregister ist dem Antrag beizufügen.
Detail
Des weiteren benötigen Sie eine Bescheinigung der Stadtverwaltung Bocholt, dass diese von Ihrer geplanten Veranstaltung Kenntnis hat. Diese Bescheinigung ist bei der Online-Antragstellung ebenfalls bereits beizufügen.
Leider hat dieses vom Fördergeber vorgegebene System den Nachteil, dass Sie somit zunächst die Stadtverwaltung Bocholt über Ihre geplante Veranstaltung informieren müssen -und diese Ihnen dann die vom Fördergeber verlange Bescheinigung ausstellt- damit Sie die Förderung überhaupt erst beantragen können. Umständlich, aber leider eben so vorgegeben.
Freundlicher Weise hat sich der Fachbereich Öffentliche Ordnung der Stadt Bocholt bereit erklärt, Ihnen ggf. diese Bescheinigung auszustellen.
Sofern Sie die Förderung beantragen möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail mit einer kurzen Beschreibung und den Eckdaten der von Ihnen geplanten Veranstaltung an
Herrn Heine, E-Mail: mheine@mail.bocholt.de
oder
Frau Strupek, E-Mail tatjana.strupek@mail.bocholt.de
vom Fachbereich Öffentliche Ordnung und bitten dabei um Ausstellung der Bescheinigung, welche Sie dann nach Eingang bei Ihnen dem Online-Antrag beifügen können. Bitte beachten Sie den oben gemachten Hinweis, sich bei Fragen an die Bezirksregierung zu wenden. Herr Heine und Frau Strupek können konkrete Nachfragen zum Förderprogramm nicht beantworten.
Wir wünschen Ihnen gegebenenfalls viel Erfolg bei der Beantragung der Fördergelder!